Ganzheitliche Begleitung nach § 16k SGB II

Neue Perspektiven finden, persönliche Blockaden lösen und gestärkt nach vorne blicken.

Die ganzheitliche Begleitung nach § 16k SGB II ist eine individuelle Maßnahme des Jobcenters, die dir die Möglichkeit bietet, über einen längeren Zeitraum eine verlässliche und stabilisierende Prozessbegleitung zu erhalten.

Hier stehen nicht starre Vorgaben im Vordergrund, sondern deine ganz persönlichen Anliegen, Bedürfnisse und Wünsche. Gemeinsam richten wir den Blick darauf, was dich aktuell bewegt, um Schritt für Schritt neue Motivation für deine persönliche sowie berufliche Orientierung zu entwickeln und einen nachhaltigen Veränderungsprozess in Gang zu bringen.

Die Prozessbegleitung bietet dir einen sicheren und geschützten Raum, in dem all deine Themen Platz haben. Mit Methoden aus dem integrativen und systemischen Coaching betrachten wir deine Situation ganzheitlich. Du lernst, dein Umfeld sowie dich selbst besser zu verstehen, klare Grenzen zu setzen und die Regie über dein eigenes Leben wieder selbst in die Hand zu nehmen. Gemeinsam lösen wir einseitige Denkmuster auf, um wieder Raum für neue Wege, Flexibilität und echte Handlungsfreiheit zu schaffen.

Mögliche Schwerpunkte unserer gemeinsamen Arbeit:

  • Strukturierte Begleitung bei der Suche nach einer passenden und nachhaltigen psychotherapeutischen Anbindung

  • Wege in die Freiberuflichkeit ebnen, finanzielle Strukturen ordnen und eine gesunde Work-Life-Balance für mehr Kreativität, Ausgleich und Flexibilität erarbeiten

  • Begleitung und Stärkung der emotionalen Selbstregulation zur Förderung der Resilienz

  • Motivierende Gesprächsführung und lösungsorientierte Impulse im Rahmen systemischer Beratung für mehr Klarheit und innere Motivation

  • Körperorientiertes und transpersonal fokussiertes Coaching mit integrativer und ganzheitlicher Betrachtung aus der Perspektive der Humanistischen Psychologie

  • Entfaltung von Sozialkompetenzen für einen klaren, wertschätzenden Umgang mit sich selbst und anderen sowie zur Aktivierung der eigenen intrinsischen Motivation

  • Stärkende Begleitung bei akuten Umbruchphasen, Anpassungsstörungen sowie im Kontext von Kulturwechsel, Integration und Migrationserfahrungen

100 % kostenfrei über das Jobcenter

Die ganzheitliche Begleitung nach § 16k SGB II wird bei Bewilligung vollständig durch das Jobcenter gefördert. Für dich entstehen keinerlei Kosten.

  • Der Weg zu mir: Du sprichst deine/n zuständige/n Ansprechpartner/in beim Jobcenter auf eine Begleitung nach § 16k SGB II an.

  • Vertraulich & Individuell: Die Termine finden in Einzelsitzungen statt und werden in Kooperation mit einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt.

Rechtlicher Hinweis zur Durchführung & Abgrenzung:

Das Coaching wird im Rahmen einer Maßnahme nach § 16k SGB II über einen nach AZAV zertifizierten Bildungsträger durchgeführt und bei Bewilligung zu 100 % durch das Jobcenter finanziert. Die Inhalte dienen der persönlichen Stärkung, Orientierung sowie Alltagsbegleitung. Sie ersetzen keine Psychotherapie und stellen keine Heilbehandlung dar.



Ganzheitliches Coaching und körperorientierte Begleitung über das Jobcenter in Berlin

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Coaching bei Anpassungsstörungen in Berlin – über das Jobcenter finanzierbar